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Ramadan an der Gesamtschule Horst

Das Fasten ist eine der fünf Säulen (Grundpflichten) des Islam. Wir als Schulgemeinde respektieren unsere muslimischen Mitglieder und ihre Entscheidung zu fasten oder auch nicht zu fasten. Gleichwohl haben die fastenden Schülerinnen und Schüler auch im Ramadan die Pflicht, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgaben der Schule erfüllt und die Bildungsziele erreicht werden können.

Das bedeutet an der Gesamtschule Horst ganz praktisch:

  1. Fasten ist die Entscheidung jedes Einzelnen.
    Fasten ist wie Beten eine Sache zwischen Mensch und Gott – es geht andere nichts an, ob jemand fastet oder nicht fastet. Es darf niemand herabgewürdigt werden, wenn er oder sie nicht fastet und genauso darf niemand diskriminiert werden, wenn er oder sie fastet.
  2. Es gibt keinen Zwang in der Religion. Eine gesundheitliche Gefährdung des Kindes oder Jugendlichen ist nicht im Sinne des Islam. Das Wohl des Kindes steht immer zu jeder Zeit im Vordergrund.
  3. Wer aufrichtig fastet, äußert dies nicht, um anzugeben: Fasten ist kein Freischein, um schulische Pflichten zu umgehen. Fasten heißt also auch nicht, dies als Vorwand zu nehmen, die Teilnahme am Unterricht (z.B. Sport­unterricht) zu verweigern.
  4. Fasten heißt gottgefälliges Verhalten einzuüben. Wer fastet und gleichzeitig flucht, schlägt, spuckt und andere nicht respektiert, verstößt gegen den Sinn des Fastens.
  5. Wenn Lehrerinnen und Lehrer im Sportunterricht merken, dass eine Schülerin/ ein Schüler, trotz dessen eigenen Ermessens, während des Fastens gesundheitlich geschwächt/angeschlagen ist, sollte die Lehrkraft das Wohl des Kindes im Auge behalten und die Empfehlung aussprechen, das Fasten abzubrechen.
  6. Wir respektieren als Gemeinschaft Schüler und Schülerinnen, die fasten. Klassenunternehmungen, die eine gemeinsame Mahlzeit beinhalten, finden natürlich nicht im Ramadan statt.