Sprachliche Kompetenz ist eine Schlüsselkompetenz für das Lernen. Sprachliche Förderung ist daher eine zentrale Aufgabe der Schule für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und in allen schulischen Handlungsfeldern.
Wir unterscheiden dabei zwischen der Deutsch-Förderung für Schülerinnen und Schüler mit Entwicklungsbedarf in ihrer Sprachkompetenz, der Förderung im Bereich der Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) und der Erst- bzw. Anschlussförderung für zugewanderte Schülerinnen und Schüler. Die Erstförderung findet in der IFÖ-Klasse statt (Internationale Förderklasse). Hier erwerben zugewanderte Schülerinnen und Schüler fundamentale Sprachkenntnisse. Die Anschlussförderung findet schwerpunktmäßig im Fach Deutsch statt und in geringerem Umfang auch im Fach Mathematik, hier sprechen wir von sprachsensiblem Fachunterricht. Dieser wird nach und nach in alle Fächer Einzug halten (Fortbildung des Kollegiums im Rahmen einer SCHILF, d.h. einer schulinternen Lehrerfortbildung), damit alle Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachkompetenzentwicklung gefördert werden können.
Die Diagnose der sprachlichen Fähigkeiten beginnt in der Regel mit dem Übergang von der Grundschule zur Gesamtschule Horst.
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 nehmen am Duisburger Sprachstandstest teil. Das individuelle Testergebnis bietet – neben der Dokumentation der Bildungsbiografie im Rahmen der Aufnahmegespräche und beim Übergang von der Erst- zur Anschlussförderung – die Grundlage für die individuelle Förderung im Unterricht und die Zuweisung zu den entsprechenden Förderkursen Deutsch-Förderung, LRS-Förderung, Deutsch- und Mathematik- Anschlussförderung. Die Anschlussförderung dient dem Auf- und Ausbau bildungssprachlicher Kompetenzen, aber auch der fachlichen Förderung.
Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte werden je nach erreichtem Sprachniveau (A1, A2, B1) jahrgangsübergreifenden Anschlussförderkursen zugewiesen. So verfahren wir in den Jahrgangsstufen 5-8, ab Jg. 9 erfolgt eine berufsvorbereitende Anschlussförderung. Ziel dieser Förderung ist das Erreichen des DSD- Diploms (Deutsches Sprachdiplom). Das Deutsche Sprachdiplom bescheinigt sprachliche Fähigkeiten, wie sie für eine berufliche Ausbildung vorausgesetzt werden. Dieses Diplom ist daher eine wichtige Voraussetzung für den Übergang in Ausbildung und Beruf.
Im Bereich der Anschlussförderung für zugewanderte Schülerinnen und Schüler finden Quartalskonferenzen statt, an denen die unterrichtenden Lehrkräfte die individuellen Sprachförderpläne anpassen und über die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler beraten. Sie dienen der Vorbereitung der pädagogischen Konferenzen, auf denen die festgestellten Lernstände bei der Entwicklung von allen unterrichtenden Lehrkräften ausgetauscht und besprochen werden. Der jeweilige Sprachstand wird dokumentiert und auf dem Zeugnis vermerkt.